Ein Jahreswagen ist ein Kraftfahrzeug, normalerweise ein PKW, dessen Erstzulassung weniger als 12 Monate zurückliegt. Liegen bei dem PKW zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate, so ist der Verkauf als Jahreswagen ausgeschlossen. Entscheidend für die Bezeichnung als Jahreswagen sind folglich sowohl die Erstzulassung als auch der Herstellungszeitpunkt.
Als Jahreswagen im Sinne der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 27. Januar 2009 bezüglich der Umweltprämie gelten Fahrzeuge, die zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen waren.